Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Lokomotive
Kategorie: Verkehr
Mit einer Kraftmachine oder einem Motor ausgerüstetes Eisenbahnfahrzeug ausschließlich zur Beförderung von Eisenbahnfahrzeugen. Anmerkung: Nur Fahrzeuge mit einer am Zughaken gemessenen Zugkraft von 110 kW und darüber werden als Lokomotiven eingestuft. Ausgeschlossen sind Kleinlokomotiven mit einer geringeren Zugkraft, die nur zum Rangieren oder für Arbeitszüge und für die Beförderung kleinerer Ladungen im Bahnhofsbereich eingesetzt werden. Eingeschlossen sind die speziellen Triebfahrzeuge ohne Fahrgastbeförderung für Hochgeschwindigkeitszüge, selbst wenn sie Teil einer unteilbaren Einheit sind.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
Erstellt:
Letztes Update: