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Definition: Längerfristige Nichtausübung einer Erwerbstätigkei...
Kategorie: Sozialstatistik
Wird eine Erwerbstätigkeit insgesamt mehr als sechs Monate nicht ausgeübt (gerechnet vom letzten Arbeitstag an bis zu dem Tag, an dem der Arbeitnehmer seine Erwerbstätigkeit wiederaufnimmt), so gilt eine Person nur dann als erwerbstätig, wenn sie während der Nichtausübung der Erwerbstätigkeit voll oder teilweise bezahlt wurde.
Quelle:
Erhebung über Arbeitskräfte - Methodik und Definitionen 1998, Eurostat, Seite 68
Erhebung über Arbeitskräfte - Methodik und Definitionen 1998, Eurostat, Seite 68
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