Definition: Langzeitmigrant

Kategorie: Bevölkerungsstatistik

Eine Person, die für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr (12 Monate) in ein Land geht, das nicht das Land ihres üblichen Aufenthaltsortes ist, so daß das Zielland für diese Person praktisch das neue Land des üblichen Aufenthaltsortes wird. Aus der Sicht des Herkunftslandes ist die Person ein Langzeitemigrant, aus der des Ziellandes ein Langzeitimmigrant.
Quelle:
Eurostat-Glossar Bevölkerungsstatistik, Ausgabe 2000
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