Definition: Instandhaltung von baulichen Anlagen

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Hierzu zählen Käufe von Material (Zement, Steine usw.), Lohnkosten bzw. die Gesamtkosten, die den Landwirten für die Instandhaltung der landwirtschaftlichen Betriebsgebäude oder sonstiger Bauten (mit Ausnahme von Wohngebäuden) entstehen (vgl. Ziffern 2.55.4. bis 2.55.6.).
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
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