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Definition: Instandhaltung von baulichen Anlagen
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Hierzu zählen Käufe von Material (Zement, Steine usw.), Lohnkosten bzw. die Gesamtkosten, die den Landwirten für die Instandhaltung der landwirtschaftlichen Betriebsgebäude oder sonstiger Bauten (mit Ausnahme von Wohngebäuden) entstehen (vgl. Ziffern 2.55.4. bis 2.55.6.).
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
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