Definition: Größere Reparaturen und Erweiterungen (von Anlageg...

Kategorie: SNA 1993

Größere Reparaturen und Erweiterungen von Anlagegütern führen zu einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit oder Kapazität von vorhandenen Anlagegütern oder zu einer deutlichen Verlängerung ihrer erwarteten Nutzungsdauer; daher sind sie Teil der Bruttoanlageinvestitionen. Die Entscheidung für eine größere Reparatur an einem Anlagegut oder für seinen Umbau oder seine Erweiterung ist eine bewusste Investitionsentscheidung, die jederzeit getroffen werden kann und nicht durch den Zustand des Anlagegutes vorgegeben ist (damit unterscheidet sich diese Position von der Position "Instandhaltung und Reparatur").
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 6.162
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