Definition: Familienstand und eheähnliche Lebensgemeinschaften

Kategorie: Bevölkerungsstatistik

Der Familienstand ist unterteilt in alleinstehend, verheiratet, geschieden, verwitwet.

Der Status als eheähnliche Lebensgemeinschaft bezieht sich auf De-facto-Status einer Person, der Familienstand dagegen auf den juristischen Status.
Quelle:
Eurostat, "Leitlinien und Tabellenprogramm für das gemeinschaftliche Programm der Volks- und Wohnungszählungen im Jahre 2001, Vol. 2: Tabellenprogramm", Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg, 1999
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