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Definition: Rechtlich selbständige Pensionsfonds
Kategorie: SNA 1993
Rechtlich selbständige Pensionsfonds sind eigene institutionelle Einheiten, die zur Bereitstellung von Altersruhegeldern für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern errichtet wurden und von privaten oder öffentlichen Arbeitgebern oder gemeinsam von den Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern aufgebaut und geleitet werden.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 6.141, Vereinte Nationen, New York, 1993
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 6.141, Vereinte Nationen, New York, 1993
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