Definition: Rechtlich selbständige Pensionsfonds

Kategorie: SNA 1993

Rechtlich selbständige Pensionsfonds sind eigene institutionelle Einheiten, die zur Bereitstellung von Altersruhegeldern für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern errichtet wurden und von privaten oder öffentlichen Arbeitgebern oder gemeinsam von den Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern aufgebaut und geleitet werden.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 6.141, Vereinte Nationen, New York, 1993
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