Definition: Personen in der Öffentlichkeit

Kategorie: Sozialstatistik

Unfälle von Personen in der Öffentlichkeit werden von der ESAW (= Europäische Statistik über Arbeitsunfälle) nicht erfasst, auch dann nicht, wenn sie durch die Arbeit innerhalb eines Unternehmens verursacht worden sind. Dies betrifft Personen, die zum Zeitpunkt des Unfalls nicht bei der Arbeit sind und die sich unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit z. B. in einem Laden, einem Amt, einer Bank, einer Versicherung, am Bahnhof, bei der Telekom, im Krankenhaus, im Postamt, am Hafen, im Flughafen usw. aufhalten. Familienangehörige von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern, die in deren Unternehmen Opfer eines Unfalls geworden sind, werden als Personen in der Öffentlichkeit angesehen und deshalb nicht von der ESAW (= Europäische Statistik über Arbeitsunfälle) erfasst. Das gilt auch für Kinder z. B. im Betriebskindergarten.
Quelle:
Europäische Statistik über Arbeitsunfälle - Methodologie - Ausgabe 1998, S. 7 und 8
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