Definition: Transfers/Übertragungen von Migranten

Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF

Genau genommen handelt es sich bei diesen Transfers/Übertragungen nicht um Transaktionen zwischen zwei Parteien, sondern um Gegenbuchungen zu Warenströmen und Veränderungen finanzieller Werte, die durch die Migration (Verlegung des Wohnsitzes für mindestens ein Jahr) natürlicher Personen von einem Wirtschaftsgebiet in ein anderes bedingt sind. Die zu verbuchenden Transfers/Übertragungen sind somit gleich dem Reinvermögen der Migranten.
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
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