Definition: Übrige direkte Steuern und Abgaben

Kategorie: SNA 1993

Die übrigen direkten Steuern und Abgaben umfassen verschiedene Arten von Steuern und Abgaben, die regelmäßig, in der Regel jährlich, zu entrichten sind. Die gängigsten sind Kopfsteuern, Ausgabensteuern, Zahlungen von privaten Haushalten für bestimmte Berechtigungen und Abgaben auf internationale Transaktionen.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 8.54
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