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Definition: Übrige laufende Transfers/Übertragungen
Kategorie: SNA 1993
Übrige laufende Transfers/Übertragungen sind verschiedene Arten von laufenden Transfers/Übertragungen zwischen gebietsansässigen institutionellen Einheiten oder zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden Einheiten. Am häufigsten sind a) laufende Transfers/Übertragungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, b) laufende Transfers/Übertragungen zwischen privaten Haushalten, c) Geldstrafen und gebührenpflichtige Verwarnungen, d) Lotterien und Spiel und e) Entschädigungszahlungen.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 8.93 - 98
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 8.93 - 98
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