Definition: Währungsgold und Sonderziehungsrechte (SZR)

Kategorie: ESVG 1995

Die Position "Währungsgold und Sonderziehungsrechte" untergliedert sich in Transaktionen mit:
a) Währungsgold und mit
b) Sonderziehungsrechten (SZR).

Währungsgold und Sonderziehungsrechte sind die einzigen Forderungen, denen im Kontensystem keine Verbindlichkeit gegenübersteht. Transaktionen mit Währungsgold oder mit Sonderziehungsrechten sind immer mit einem Wechsel des Gläubigers verbunden.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996, § 5.24-5.25
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