Definition: Autobahn

Kategorie: Verkehr

Speziell für den Kraftverkehr ausgelegte Straße ohne Zugang zu angrenzenden Grundstücken, die:

a) außer an besonderen Stellen oder vorübergehend, getrennte Fahrbahnen für beide Verkehrsrichtungen hat, die entweder durch einen unbefahrbaren Mittelstreifen oder, in Ausnahmefällen, anderweitig getrennt sind.

b) keine niveaugleichen Straßen, Gleise oder Gehwege kreuzt;

c) speziell als Autobahn beschildert und besonderen Klassen von Kraftfahrzeugen vorbehalten ist.

Anmerkung: Eingeschlossen sind Auffahrten und Ausfahrten, unabhängig vom Aufstellungsort der Hinweisschilder, sowie Stadtautobahnen.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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