Definition: Innerstaatlicher Straßenverkehr

Kategorie: Verkehr

Straßenverkehr zwischen zwei inländischen Orten (Belade-/Einstiegsort und Entlade-/Ausstiegsort), unabhängig davon, in welchem Land das Fahrzeug angemeldet ist. Dabei kann auch ein anderes Land durchfahren werden.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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