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Definition: Nettopacht
Kategorie: SNA 1993
Die Nettopacht ist gleich der vom Pächter an den Grundeigentümer gezahlten Pacht abzüglich der vom Grundeigentümer gezahlten Grundsteuern und der Ausgaben für den laufenden Unterhalt, die vom Grundeigentümer einzig und allein infolge seines Grundeigentums entrichtet werden (diese Steuern und Ausgaben werden vereinbarungsgemäß als vom Pächter zu zahlende Steuern und Ausgaben behandelt, die von der Pacht abgezogen werden, die andernfalls an den Grundeigentümer zu zahlen wäre).
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 7.130, Vereinte Nationen, New York, 1993
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 7.130, Vereinte Nationen, New York, 1993
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