Definition: Neutraler Umbewertungsgewinn (von Gebietsfremden)

Kategorie: SNA 1993

Der neutrale Umbewertungsgewinn (von Gebietsfremden) ist der Umbewertungsgewinn, den Gebietsfremde erzielen müssten, damit die Kaufkraft des Aktivums (ausgedrückt in Landeswährung) während des betreffenden Zeitraums erhalten bliebe, d. h. der Umbewertungsgewinn, der erforderlich wäre, um mit der Entwicklung des allgemeinen Preisniveaus Schritt zu halten.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 14.145, Vereinte Nationen, New York, 1993
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