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Definition: Nominaler Umbewertungsgewinn (von Gebietsfremden)
Kategorie: SNA 1993
Der nominale Umbewertungsgewinn (von Gebietsfremden) ist der Wertzuwachs, den gebietsfremde Gläubiger bzw. Schuldner während des Rechnungszeitraums dadurch erzielen, dass sich der Geldwert ihrer Forderungen bzw. Verbindlichkeiten, während sie sie halten, ändert. Diese Veränderung des Geldwertes kann auf eine Änderung des Preises (in Landeswährung) des Aktivums und/oder auf eine Änderung des betreffenden Wechselkurses zurückzuführen sein.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 14.144, Vereinte Nationen, New York, 1993
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 14.144, Vereinte Nationen, New York, 1993
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