Definition: Nominalzins

Kategorie: SNA 1993

Kann ein Schuldner seine Verbindlichkeit gegenüber einem Gläubiger begleichen, indem er einen Kapitalbetrag zurückzahlt, dessen Geldwert den aufgenommenen Mitteln entspricht, werden die zugehörigen Zinszahlungen als "nominal" bezeichnet.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 7.109
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