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Definition: Nichtgemeinschaftswaren
Kategorie: Außenhandel
Nichtgemeinschaftswaren sind alle Waren, die keine Gemeinschaftswaren sind. Unbeschadet der mit Drittländern zur Anwendung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens geschlossenen Abkommen gelten als Nichtgemeinschaftswaren auch Waren, die die Voraussetzungen für Gemeinschaftswaren erfüllen, aber nach der Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft wieder in dieses verbracht werden.
Quelle:
Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 des Rates vom 7. November 1991 über die Statistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten
Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 des Rates vom 7. November 1991 über die Statistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten
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