Definition: Nicht vertraglich vereinbarte private Systeme für...

Kategorie: ESSOSS-Handbuch

Nicht vertraglich vereinbarte private Systeme für Arbeitnehmer gewähren den Arbeitnehmern Sozialschutz nach dem alleinigen Ermessen des Arbeitgebers.
Quelle:
Eurostat, "ESSOSS-Handbuch 1996" (ESSOSS = Europäisches System der Integrierten Sozialschutzstatistik), Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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