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Definition: Freie Tier- und Pflanzenbestände
Kategorie: ESVG 1995
Freie Tier- und Pflanzenbestände sind Tiere und Pflanzen, die einmalig oder wiederholt Erzeugnisse liefern und an denen Eigentumsrechte bestehen, deren natürliches Wachstum bzw. Nachwachsen jedoch nicht unter der direkten Kontrolle, Verantwortung und Verwaltung institutioneller Einheiten erfolgt. Hierzu gehören z. B. Urwälder und Fischvorkommen im Hoheitsgebiet des Landes. Unter die Position fallen lediglich diejenigen Ressourcen, die gegenwärtig wirtschaftlich nutzbar sind oder dies in Kürze sein dürften.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Anhang 7.1: Definition der Aktiva und Passiva, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Anhang 7.1: Definition der Aktiva und Passiva, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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