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Definition: Nichtmarktproduktion
Kategorie: Frascati-Handbuch 1993
Die Nichtmarktproduktion wird nicht für Verkauf oder sonstige Verwendungen auf dem Markt produziert. Sie besteht aus zwei Hauptkomponenten: a) Output von Gütern und Dienstleistungen, die vom Eigentümer des Unternehmens, in dem sie produziert wurden, für den eigenen Endverbrauch einbehalten werden. Da Kapitalgesellschaften keinen Endverbrauch haben, können für den eigenen Endverbrauch einbehaltene Güter und Dienstleistungen nur von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit produziert werden. Zu ihnen zählen beispielsweise von Landwirten für den eigenen Endverbrauch einbehaltene landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Dienstleistungen aus eigengenutzten Wohnungen. Güter und Dienstleistungen für eigene Bruttoanlageinvestitionen können von Kapitalgesellschaften und Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit gleichermaßen produziert werden. Dazu gehören z. B. von metallverarbeitenden Unternehmen für den eigenen Gebrauch produzierte Spezialwerkzeugmaschinen oder von Privathaushalten erstellter Wohnraum sowie Wohnraumerweiterungen. b) Output von Gütern und Einzel- oder Kollektivdienstleistungen, die anderen institutionellen Einheiten oder dem Gemeinwesen insgesamt von staatlichen Einheiten oder privaten Organisationen ohne Erwerbszweck kostenfrei oder zu wirtschaftlich nicht signifikanten Preisen angeboten werden.
Quelle:
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), "Die Messung wissenschaftlicher und technischer Tätigkeiten, Frascati-Handbuch 1993", OECD, Paris, 1994
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), "Die Messung wissenschaftlicher und technischer Tätigkeiten, Frascati-Handbuch 1993", OECD, Paris, 1994
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