Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Nichtmarktproduzent
Kategorie: Frascati-Handbuch 1993
Ein Nichtmarktproduzent ist eine Einrichtung oder ein Unternehmen, dessen Output ganz oder zum größten Teil nicht für den Markt bestimmt ist. Es gibt zwei Arten von Nichtmarktproduzenten, die den zwei Arten des nicht kommerziellen Outputs entsprechen. Zum einen handelt es sich um Unternehmen ohne eigenen Rechtspersönlichkeit im Besitz von Privathaushalten, deren Output ganz oder zum größten Teil für den Endverbrauch oder für Bruttoanlageinvestitionen durch diese Privathaushalte oder Unternehmen bestimmt ist, z. B. ihr Wohneigentum selbst nutzende Eigentümer oder Nebenerwerbslandwirte, die nur einen kleinen Bruchteil ihres Outputs verkaufen. Zum anderen sind es Einrichtungen im Besitz staatlicher Einheiten oder privater Organisationen ohne Erwerbszweck, die Privathaushalten oder dem Gemeinwesen insgesamt Güter oder Dienstleistungen kostenfrei oder zu wirtschaftlich nicht signifikanten Preisen anbieten. Diese Anbieter können auch einen gewissen Umsatz mit sekundärer Marktproduktion erzielen, dessen Preise kostendeckend sein oder einen Reingewinn einbringen sollen, z. B. der Verkauf von Reproduktionen durch nicht kommerziell betriebene Museen.
Quelle:
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), "Die Messung wissenschaftlicher und technischer Tätigkeiten, Frascati-Handbuch 1993", OECD, Paris, 1994
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), "Die Messung wissenschaftlicher und technischer Tätigkeiten, Frascati-Handbuch 1993", OECD, Paris, 1994
Erstellt:
Letztes Update: