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Definition: Nicht rückzahlbarer Einschuss
Kategorie: SNA 1993
Durch nicht rückzahlbare Einschusszahlungen verringert sich die Verbindlichkeit aus einem Finanzderivat. Die Einheit, die einen nicht rückzahlbaren Einschuss leistet, ist nicht mehr Eigentümer des Einschusses und trägt nicht mehr die mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen, etwa der Erzielung von Einnahmen oder von Umbewertungsgewinnen oder -verlusten.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 11.43
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 11.43
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