Definition: Amtliche Quellen a.n.g.

Kategorie: Zahlungsbilanzen

Amtliche Quellen a.n.g. sind amtliche Quellen, die
a) die Tätigkeit der offiziellen Sektoren erfassen oder
b) Nebenprodukte von Verwaltungsquellen sind.
Quelle:
Balance of Payments - Compilation Guide (Leitfaden zur Erstellung der Zahlungsbilanz), Internationaler Währungsfonds 1995, S. 5
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