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Definition: Amtliche Quellen a.n.g.
Kategorie: Zahlungsbilanzen
Amtliche Quellen a.n.g. sind amtliche Quellen, die a) die Tätigkeit der offiziellen Sektoren erfassen oder b) Nebenprodukte von Verwaltungsquellen sind.
Quelle:
Balance of Payments - Compilation Guide (Leitfaden zur Erstellung der Zahlungsbilanz), Internationaler Währungsfonds 1995, S. 5
Balance of Payments - Compilation Guide (Leitfaden zur Erstellung der Zahlungsbilanz), Internationaler Währungsfonds 1995, S. 5
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