Definition: Ölfernleitungen

Kategorie: Verkehr

Rohrleitungen durch die Rohöl oder raffinierte flüssige Erdölprodukte gepumpt werden.

Anmerkung: Eingeschlossen sind Nebenleitungen und Leitungen zwischen Festland und Bohrinseln. Ausgeschlossen sind Leitungen mit einer Gesamtlänge unter 50 km oder Leitungen mit einem Innendurchmesser unter 15 cm sowie Leitungen ausschließlich für militärische Zwecke. Ausgeschlossen sind ferner Leitungen, die innerhalb von Industriegeländen oder im offenen Meer verlegt sind. Eingeschlossen sind grenzüberschreitende Ölfernleitungen mit wenigstens 50 km Gesamtlänge, auch wenn der Abschnitt im Meldeland weniger als 50 km lang ist. Aus zwei (oder mehr) parallelen Rohrleitungen bestehende Leitungen werden doppelt (oder mehrfach) gezählt.

Es sind nur die im Bezugszeitraum tatsächlich in Betrieb stehenden Einheiten zu berücksichtigen. "Ruhende" Einheiten oder solche, die ihren Betrieb noch nicht aufgenommen haben, sind ausgeschlossen.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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