Definition: Tauschgeschäfte

Kategorie: SNA 1993

Ein Tauschgeschäft ist eine Transaktion zwischen zwei Parteien, bei der die eine Partei der anderen als Gegenleistung für eine Ware, eine Dienstleistung oder einen Vermögenswert, bei dem es sich nicht um Geld handelt, eine Ware, eine Dienstleistung oder einen Vermögenswert, bei dem es sich nicht um Geld handelt, zur Verfügung stellt.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 3.37, Vereinte Nationen, New York, 1993
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