Definition: Sonstige Aufwendungen sozialer Art zu Lasten des A...

Kategorie: Arbeitsmarkt

Darunter fallen insbesondere:
soziale Aufwendungen für indirekte Leistungen:
*Kantinen und Essensmarken;
*Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen und -klubs;
*Kindergärten und -krippen;
*Einkaufsgemeinschaften;
*Kostenerstattungen für Fahrten zwischen Wohnort und normalem Arbeitsplatz;
*Zahlungen an Gewerkschaftsfonds und Aufwendungen des Betriebsrats.
Alle Aufwendungen enthalten die Abschreibungen sowie Reparatur- und Unterhaltskosten für Gebäude und Einrichtungen. Löhne und Gehälter des dafür beschäftigten Personals werden nicht berücksichtigt, sofern die Bezahlung direkt durch das Unternehmen erfolgt.

- vom Arbeitgeber gestellte Berufskleidung.
Quelle:
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 9
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