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Definition: Andere Unfälle außerhalb des Unternehmens
Kategorie: Sozialstatistik
Unfälle, die sich nicht in dem Unternehmen ereignet haben, bei dem das Unfallopfer beschäftigt war, sondern in den Räumen eines anderen Unternehmens, sind ebenfalls als Arbeitsunfälle anzusehen. Dazu gehören alle Sitzungen und Dienstleistungen außerhalb des Unternehmens, sofern sich der Unfall während der Arbeit des Geschädigten ereignet. Es handelt sich beispielsweise um: - Unfälle während einer Sitzung oder eines Arbeitsbesuchs außerhalb des Unternehmens; - Unfälle bei der Auslieferung von Waren auf dem Gelände oder in den Räumen eines Kunden (Unternehmen oder Privatperson) oder bei der Ausführung anderer Dienstleistungen wie Reparaturen, Wartungsarbeiten, Botengänge usw. auf dem Gelände oder in den Räumen eines Kunden; - Unfälle während einer längerfristigen Überstellung in ein anderes Unternehmen oder bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit in der eigenen Wohnung; - Unfälle durch sonstige Arbeiten des Geschädigten, die nichts mit seiner beruflichen Tätigkeit zu tun haben usw. Alle Unfälle im Zusammenhang mit sämtlichen Risiken, denen der/die Arbeitnehmer/in während seiner/ihrer Arbeit ausgesetzt ist, müssen in der ESAW (= Europäische Statistik über Arbeitsunfälle) berücksichtigt werden. Das gilt sowohl für die spezifischen Risiken auf dem Gelände des Arbeitgebers als auch für die externen Risiken, denen er/sie während der Arbeit ausgesetzt sein kann, z. B. auf öffentlichen Straßen und im Verkehr, oder die Gefährdung durch Dritte. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber diese Risiken außerhalb seines eigenen Betriebsgeländes beseitigen oder vermindern kann oder nicht.
Quelle:
Europäische Statistik über Arbeitsunfälle - Methodologie - Ausgabe 1998, S. 7
Europäische Statistik über Arbeitsunfälle - Methodologie - Ausgabe 1998, S. 7
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