Definition: Sonstige Papier- und Pappewaren, gebrauchsfertig

Kategorie: Forstwirtschaft

In gebrauchsfertiger Form: Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen; Buntglaspapier; Fußbodenbeläge auf Papier- oder Pappbasis, auch zugeschnitten;  Büroartikel wie Schreib- und Ablagematerial sowie Alben, Etiketten aller Art, Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Materialträger, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet; alle sonstigen Arten von Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, auf Größe oder auf Form zugeschnitten; sonstige Artikel aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern.
Quelle:
Gemeinsamer Fragebogen zum Forstsektor (2001), Definitionen, UN-ECE/FAO/Eurostat/ITTO
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