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Definition: Grundschutz
Kategorie: ESSOSS-Handbuch
Grundschutz entspricht einem niedrigeren Schutzniveau, ist jedoch nicht unbedingt dem für einen sozial annehmbaren Lebensstandard erforderlichen Mindestmaß an Mitteln gleichzusetzen. Altersgrundrentensysteme beispielsweise gewährleisten in der Regel eine Pauschalrente und/oder einen bestimmten prozentualen Anteil des ehemaligen Einkommens, der gegebenenfalls durch andere Mittel aufgestockt werden kann. In der medizinischen Versorgung können die Basissysteme entweder die unterste Stufe der Krankheitsfürsorge übernehmen oder nur einen bestimmten Teil der anfallenden Kosten erstatten. Diese Definition wird in Fassungen 1996, 2008 und 2011 des Handbuches benutzt
Quelle:
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
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