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Definition: Sonstige Beherbergungsbetriebe und spezialisierte...
Kategorie: Tourismus
Dem Tourismus gewidmete Einrichtungen, die auch nicht kommerziell ausgerichtet sein können, zusammengefaßt unter gemeinsamer Leitung, mit einem gemeinsamen Mindestservice (ohne tägliches Bettenmachen), nicht unbedingt in Zimmer aufgeteilt, möglicherweise jedoch in Wohneinheiten, Stellplätze oder Schlafsäle, und mit weiteren Aktivitäten als der reinen Beherbergung, etwa Gesundheitsvorsorge, soziale Veranstaltungen, Kongresse oder Transportmöglichkeiten.
Quelle:
Europäische Union, Entscheidung Nr. 1999/34/EG der Kommission vom 9. Dezember 1998 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie Nr. 95/57/EG des Rates über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus
Europäische Union, Entscheidung Nr. 1999/34/EG der Kommission vom 9. Dezember 1998 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie Nr. 95/57/EG des Rates über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus
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