Definition: Sonstige Versicherungen

Kategorie: ESVG 1995

Sonstige Versicherungen sichern einzelne institutionelle Einheiten, die bestimmten Risiken ausgesetzt sind, finanziell gegen die Folgen besonderer Ereignisse ab. Dabei handelt es sich um eine Form der finanziellen Mittlertätigkeit, die darin besteht, die von Versicherungsnehmern eingezahlten Prämien in finanzielle oder sonstige Aktiva anzulegen. Diese Aktiva dienen als versicherungstechnische Rückstellungen für zukünftige Leistungen, die auf das Eintreten der im Versicherungsvertrag aufgeführten besonderen Ereignisse zurückzuführen sind. Sonstige von privaten Haushalten abgeschlossene Versicherungsverträge können die gleichen Risiken oder Bedürfnisse abdecken wie Sozialschutzsysteme. Sie unterscheiden sich jedoch insofern von Versicherungsverträgen im Rahmen des Sozialschutzes, als sie von privaten Haushalten unabhängig von deren Arbeitgebern und vom Staat ausschließlich im eigenen Interesse abgeschlossen werden.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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