Definition: Lebensversicherungen

Kategorie: ESVG 1995

Versicherungsnehmer von Lebensversicherungen sind ausschließlich gebietsansässige oder gebietsfremde private Haushalte. Der Versicherungsnehmer leistet regelmäßige Beitragszahlungen an die Versicherungsgesellschaft, welche sich im Gegenzug verpflichtet, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder, falls der Versicherungsnehmer vor diesem Zeitpunkt stirbt, schon früher eine Leistung zu erbringen. Kündigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag vor dem vereinbarten Fälligkeitstermin, so hat er Anspruch auf eine Teilleistung der Versicherungsgesellschaft. Es wird also immer eine Leistung an den Versicherungsnehmer oder seine Hinterbliebenen gezahlt. Versicherungsverträge, bei denen die Versicherungssumme nur fällig wird, wenn der Versicherte innerhalb eines festgelegten Zeitraums stirbt, werden gewöhnlich als Risikoversicherungen bezeichnet. Sie sind nicht den Lebensversicherungen, sondern den Schadenversicherungen zuzuordnen. Aufgrund der Buchführungsgestaltung von Versicherungsgesellschaften kann es in der Praxis vorkommen, dass Risikoversicherungen und Lebensversicherungen nicht immer voneinander getrennt werden können. In diesen Fällen sind aus rein praktischen Gründen Risikoversicherungen genauso zu behandeln wie Lebensversicherungen. 

Eine Lebensversicherungsleistung kann in Form einer einmaligen Zahlung oder einer Rente erbracht werden. Es kann sich entweder um eine feste oder um eine variable Leistung handeln. Bei einer variablen Leistung werden die während der Laufzeit des Versicherungsvertrags mit der Anlage der Prämien realisierten Gewinne berücksichtigt (man spricht in diesem Falle von einer Versicherung mit Gewinnbeteiligung). Eine Sonderform der Versicherung mit Gewinnbeteiligung ist die fondsgebundene Versicherung, bei der die Leistung je nach dem Wert eines besonderen Fonds variiert.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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