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Definition: Schadenversicherungen
Kategorie: ESVG 1995
Versicherungsnehmer von Schadenversicherungen können alle Arten von institutionellen Einheiten sein. Schadenversicherungen umfassen Risikoversicherungen sowie Versicherungen gegen alle Arten von Risiken außer Tod, z. B. Unfall, Krankheit oder Feuer. Die Leistungen werden in der Regel in Form einer einmaligen Zahlung erbracht, sie können aber auch als Rente ausgezahlt werden. Bei einem Schadenversicherungsvertrag wird nicht immer eine Leistung erbracht. Normalerweise ist die Zahl der Leistungsempfänger wesentlich niedriger als die der Versicherungsnehmer. Für den einzelnen Versicherungsnehmer besteht kein Zusammenhang zwischen den gezahlten Prämien und den empfangenen Leistungen, auch auf lange Sicht nicht.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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