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Definition: Sonstige Betriebsaufwendungen
Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik
Sonstige Betriebsaufwendungen setzen sich z. B. aus Aufwendungen für Buchführung, Beratung, Büromaterial, Personaleinstellung, Versicherungsprämien, Kosten gemeinschaftlicher Mitarbeiterbeförderung, Kosten für Bankdienstleistungen (ohne Zinszahlungen), Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsleistungen (Telefon, Telex) zusammen. Für die Handelsdienstleistungen (Abschnitt G der NACE Rev. 1) beinhalten die übrigen Bestandteile der Waren und Dienstleistungskäufe insgesamt folgendes: Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand, Betriebsaufwendungen für Gebäude und Einrichtungen und Vertriebskosten.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
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