Definition: Sonstiges Papier, Karton und Pappe, a.n.g

Kategorie: Forstwirtschaft

Sonstige Papiere und Pappen für industrielle und besondere Anwendungen. Hierunter fallen Zigarettenpapier, Filterpapier, Karton für Gipsplattenbeschichtung und Spezialpapiere, die zur Isolierung oder Dachbeschichtung verwendet oder für sonstige spezifische Zwecke eingesetzt bzw. behandelt werden. Einschließlich Tapetenrohpapier, Kraftpapier und Kraftpappe, ungebleicht, - außer Sackkraftpapier oder Kraftliner mit einer Masse von über 150 g/m² und unter 225 g/m² –, Filzpapier und Filzpappe, Pauspapier und nicht weiterverarbeitetes ungestrichenes Papier mit einer Masse von 225 g/m² und mehr, Rohpapier für Vervielfältigungs- und Umdruckpapier in Rollen oder Bögen außer Kohle- oder Selbstdurchschreibepapier. Ohne ungestrichene, aus mehreren verklebten Lagen bestehende Verbundpapiere und -pappen, gestrichene, nicht durchgebleichte Papiere und Pappen, mit Kunststoff (ohne Klebstoffe) überzogene oder beschichtete Papiere und Pappen
Quelle:
European Commission (Eurostat), "Forestry in the EU and the world - A statistical portrait", Publications Office of the European Union, Luxembourg , 2011 (nur in Englisch)
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