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Definition: Aufgelaufene Zinsen auf Fremdwährungstitel
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Die Buchung der Zinsen nach dem Grundsatz der periodengerechten Zurechnung impliziert zwei parallele Buchungen im Vermögenseinkommen und - als Gegenbuchung - im Finanzierungskonto. Sollten die Zinsen in einer Fremdwährung ausgewiesen sein, dann sind beide Buchungen mit dem zum Zeitpunkt ihrer Eintragung maßgeblichen Umtauschkurs in die nationale Währung umzurechnen. Die Zinsen sollten nach Möglichkeit täglich auflaufen so dass der jeweilige Tageskurs verwendet wird. In der Praxis wird die Berechnung über eine bestimmte Periode auf der Grundlage des dann geltenden durchschnittlichen Umtauschkurses vorgenommen. Für diese Transaktionen könnte - jedoch nur bei einer sehr geringen Kursvolatilität der betreffenden Devise - als Schätzwert ("proxy") ein nur zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt maßgeblicher Kurs verwendet werden. Die tatsächliche Zinszahlung ist eine andere Transaktion und hat eine Gegenbuchung in einer anderen Kategorie von Finanzinstrumenten (Bargeld und Einlagen). Dabei wird ein für den Tag der tatsächlichen Zahlung maßgeblicher Wechselkurs verwendet. Schließlich ist zu bemerken, dass sich die aufgelaufenen Zinsen vom System her auf die Zeit als "Segment" und die Zinszahlung auf einen einzelnen Zeitpunkt beziehen. Unter normalen Umständen wird eine Anpassungskorrektur aller Wahrscheinlichkeit nach im Umbewertungskonto erforderlich sein. Durch die Kursvolatilität kann es zwischen dem Betrag der aufgelaufenen und dem der tatsächlich gezahlten Zinsen - selbst wenn beide in der Fremdwährung völlig identisch sind - in der Landeswährung eine Differenz geben.
Quelle:
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel III.3
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel III.3
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