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Definition: Sonstiges Personal
Kategorie: Arbeitsmarkt
'Sonstiges Personal' umfasst erwerbstätige Betriebsinhaber, mithelfende Familienangehörige, Praktikanten ohne einen Arbeitsvertrag und freiwillige Mitarbeiter. Von Zeitarbeitsfirmenvermittelte Leiharbeiter oder zeitweilig von anderen Unternehmen überlassene Arbeitnehmer sind nicht mit anzugeben.
Quelle:
Statistik über Struktur und Verteilung der Verdienste, 1995 - Methoden und Definitionen, S.12
Statistik über Struktur und Verteilung der Verdienste, 1995 - Methoden und Definitionen, S.12
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