Definition: Sonstige Transfers/Übertragungen (sonstige Sektore...

Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF

Ein wichtiger Bestandteil der sonstigen Vermögenstransfers/-übertragungen des Staates sind Investitionszuschüsse. Investitionszuschüsse sind Geld- oder Sachvermögenstransfers/-übertragungen von nichtstaatlichen Einheiten an gebietsfremde Einheiten (oder umgekehrt), die dazu bestimmt sind, den Erwerb von Anlagevermögen ganz oder teilweise zu finanzieren. Die Empfänger sind verpflichtet, Investitionszuschüsse in Form von Geldtransfers/-übertragungen für Bruttoanlageinvestitionen, etwa große Bauvorhaben, zu verwenden. Investitionszuschüsse in Form von Sachtransfers/-übertragungen umfassen die unentgeltlichen Übertragungen von Transportmitteln, Ausrüstung und sonstigen beweglichen Anlagegütern und die direkte Bereitstellung von Gebäuden oder sonstigen unbeweglichen Anlagegütern seitens des Staates an gebietsfremde Einheiten. Zu den Vermögenstransfers/-übertragungen des Staates gehören ebenfalls Steuern auf Vermögenstransfers/-übertragungen, d. h. Steuern, die in unregelmäßigen und großen Abständen auf den Wert von an Gebietsfremde übertragenen Vermögenswerten erhoben werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Erbschaft- und Schenkungssteuern. Entschädigungszahlungen des Staates an Gebietsfremde für Großschäden, die nicht durch Versicherungsverträge abgedeckt sind, gehören ebenfalls zu den Vermögenstransfers/-übertragungen. Hierzu gehören Zahlungen zur Wiedergutmachung von Schäden aufgrund von Ölverschmutzung, starken Explosionen, den Nebenwirkungen von Medikamenten usw.
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
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