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Definition: Ausreiseverkehr
Kategorie: Tourismus
Ausreiseverkehr ist die Reisetätigkeit von Inländern, die in ein anderes Land reisen und sich dort (außerhalb ihres gewöhnlichen Lebensumfelds) aufhalten.
Quelle:
Europäische Union, Entscheidung Nr. 1999/34/EG der Kommission vom 9. Dezember 1998 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie Nr. 95/57/EG des Rates über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus
Europäische Union, Entscheidung Nr. 1999/34/EG der Kommission vom 9. Dezember 1998 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie Nr. 95/57/EG des Rates über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus
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