Definition: Schlafgelegenheit

Kategorie: Tourismus

Die Anzahl der Schlafgelegenheiten eines Betriebs ist definiert als die Anzahl der Personen, die in regulären Betten in dem Betrieb übernachten können, wobei vom Gast verlangte Zusatzbetten nicht berücksichtigten sind.
Die Bezeichnung "Schlafgelegenheit" bezieht sich jeweils auf ein Einzelbett. Doppelbetten werden als zwei Schlafgelegenheiten gezählt. Diese Einheit dient zur Ermittlung der Kapazität aller Unterkunftsarten. Als Schlafgelegenheit zählt auch ein Platz zur Unterbringung einer Einzelperson auf einem Stellplatz oder in einem Boot an einem Liegeplatz. Ein Stellplatz für ein Zelt (falls gezählt), einen Wohnwagen, ein Wohnmobil und Ähnliches oder ein Boot an einem Liegeplatz zählen als vier Schlafgelegenheiten, falls die tatsächliche Zahl nicht bekannt ist.
Quelle:
Eurostat, "Methodological manual on the design and implementation of surveys on inbound tourism", Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg, 2000
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