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Definition: Überstundenvergütung
Kategorie: Arbeitsmarkt
Angegeben wird die gesamte Überstundenvergütung für den Bezugszeitraum, nicht nur die Zuschläge. Zahlungen für einen anderen Zeitraum, die auf der Lohnliste für den Bezugszeitraum erscheinen, werden aus den Berechnungen für den Bezugszeitraum ausgenommen. Der Verdienst für die effektiv geleisteten Überstunden im Bezugszeitraum ist angegeben, auch wenn er erst in einer späteren Lohnperiode ausbezahlt wurde.
Quelle:
Statistik über Struktur und Verteilung der Verdienste, 1995 - Methoden und Definitionen, S.14
Statistik über Struktur und Verteilung der Verdienste, 1995 - Methoden und Definitionen, S.14
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