Definition: Teilzeitkräfte

Kategorie: Arbeitsmarkt

Für die Zwecke der Statistik über die Struktur der Verdienste gilt folgende  Definition:

Teilzeitkräfte sind diejenigen, die entsprechend ihrem Arbeitsvertrag nicht ganztägig oder nicht die ganze Woche in der örtlichen Einheit arbeiten.

Für die Zwecke der Statistik über die Arbeitskosten gilt folgende Definition:

Als teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer gelten alle Arbeitnehmer (mit Ausnahme der Auszubildenden), deren reguläre Arbeitszeit in Tagen, Wochen oder Monaten (Halbtagsbeschäftigung, Beschäftigung zu Dreiviertel oder Vierfünftel der regulären Arbeitszeit) unter der tariflichen oder der in dem jeweiligen Betrieb geltenden Arbeitszeit liegt.

Trotz der unterschiedlichen Bezeichnungen der beiden Definitionen ist das Konzept der "Teilzeitkräfte" gleichwertig.
Quelle:
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 3 Statistik über Struktur und Verteilung der Verdienste, 1995 - Methoden und Definitionen, S.13
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