Definition: Teilweise oder ungenaue Offenlegung

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Eine teilweise oder ungenaue Offenlegung liegt vor, wenn der Nutzer den Schätzer Âi für eine individuelle Einheit i bestimmen kann, deren Varianz wie folgt lautet: Var(Âi)
Quelle:
Manual on disclosure control methods, Eurostat 1996, S. 8
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