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Definition: Teilrente
Kategorie: ESSOSS-Handbuch
Regelmäßige Zahlung eines Teils des vollen Altersruhegeldes an ältere Arbeitnehmer, die zwar weiterhin arbeiten, ihre Arbeitszeit jedoch verkürzen oder deren Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit unter einem festgelegten Minimum liegt. Die Teilrente wird in eine Vollrente umgewandelt und unter dem Posten Altersruhegeld verbucht, sobald der Empfänger vollständig aus dem Erwerbsleben ausscheidet oder kein Arbeitseinkommen über ein festgelegtes Minimum hinaus mehr verdient. Diese Definition wird in Fassungen 1996, 2008 und 2011 des Handbuches benutzt. Diese Definition wird auch im folgenden Dokument erwähnt: Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen.
Quelle:
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
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