Definition: Aufteilung (von Transaktionen)

Kategorie: SNA 1993

Aufteilung bedeutet, dass eine Transaktion, die von den Transaktionspartnern als eine einzige Transaktion wahrgenommen wird, als zwei oder mehr Transaktionen verbucht wird, die unterschiedlichen Kategorien zuzuordnen sind (so kann z. B. eine Leasingrate, die von einem Leasingnehmer aufgrund eines Finanzierungsleasingvertrages gezahlt wird, in eine Tilgungszahlung und eine Zinszahlung aufgeteilt werden).
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 3.28, Vereinte Nationen, New York, 1993
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