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Definition: Personengesellschaft
Kategorie: SNA 1993
Personengesellschaften sind eigene rechtliche Einheiten, die sich wie Kapitalgesellschaften verhalten, deren Gesellschafter aber nur begrenzt haften. Die Gesellschafter sind gleichzeitig Anteilseigner und Geschäftsführer.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 4.46
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 4.46
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