Definition: Personenbeförderung

Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF

Dieser Bestandteil der Transportleistungen umfasst alle - zwischen dem Meldeland und dem Ausland oder zwischen zwei ausländischen Volkswirtschaften erbrachten - Dienstleistungen der grenzüberscheitenden Beförderung von Gebietsfremden durch gebietsansässige Transportunternehmen (Einnahmen) oder von Gebietsansässigen durch gebietsfremde Transportunternehmen (Ausgaben). Die Position umfasst auch Personenbeförderungsleistungen, die innerhalb des Meldelandes von gebietsfremden Transportunternehmen erbracht werden, nicht jedoch Personenbeförderungsleistungen, die innerhalb des Meldelandes von gebietsansässigen Transportunternehmen für Gebietsfremde erbracht werden; sie werden dem Reiseverkehr zugerechnet. Die Position Personenbeförderung umfasst ebenfalls die Gebühren für Übergepäck und die Beförderung von Fahrzeugen oder anderen persönlichen Gegenständen sowie die Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke und die sonstigen Ausgaben, die Fahrgäste in Verkehrsmitteln tätigen.
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
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