Definition: Personenkraftwagen

Kategorie: Verkehr

Kraftfahrzeuge, außer Motorrädern, die für die Personenbeförderung vorgesehen sind und bis zu 9 Personen (einschließlich Fahrer) Sitzplätze bieten.

Anmerkung: Der Begriff "Personenkraftwagen" schließt daher Kleinkraftwagen (für die kein Führerschein erforderlich ist) sowie Taxis und Mietwagen ein, sofern sie weniger als 10 Sitzplätze haben. Hierunter können auch Kleinlastwagen (Pick-Up) fallen.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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